Der Energieausweis
Was ist ein Energieausweis und was hat sich ab dem Jahr 2006 geändert?
Der "Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" muss Referenzwerte wie gültige Rechtsnormen und Vergleichswerte enthalten, um einen Vergleich und eine Beurteilung der "Gesamtenergieeffizienz" eines Gebäudes zu ermöglichen. Dem Energieausweis sind Empfehlungen für die kostengünstige Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz beizufügen.
Nach der Richtlinie muss bei Errichtung, Verkauf und Vermietung sowie bei umfangreichen Renovierungsmaßnahmen dem potentiellen Eigentümer, bzw. Käufer oder Mieter ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz des betreffenden Gebäudes vorgelegt werden.
Wer ein älteres Haus verkauft, muss auch für dieses seit dem Jahr 2006 einen Energieausweis erstellen lassen.